Patientengeschenke annehmen?

So verhältst du dich richtig!

Lesedauer: ca. 2 Minuten

Weihnachten steht vor der Tür und gerade zu dieser Zeit bekommen PflegerInnen häufig Patientengeschenke angeboten. Wie jedes Jahr stellt sich dann die Frage: Annehmen oder dankend ablehnen? In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie du dich in dieser Situation richtig verhältst.

Viele PatientInnen möchten sich gerade zur Weihnachtszeit mit Geschenken für die tolle Arbeit ihrer PflegerInnen bedanken. Doch wann ist es erlaubt, die Aufmerksamkeit anzunehmen und wann sollte diese dankend abgelehnt werden?


Worauf du bei der Annahme von Aufmerksamkeiten achten solltest

Patientengeschenk annehmenDu solltest darauf achten, dass das Patientengeschenk im Rahmen ist. Das heißt: Kleine Aufmerksamkeiten wie Selbstgebackenes, Selbstgemachtes oder andere Leckereien sind meist unbedenklich und können angenommen werden. Handelt es sich um ein größeres Geschenk, wie z. B. eine höhere Geldsumme oder eine Einladung zum Essen, sollte dies abgelehnt werden. Nimmst du ein größeres Geschenk eines Patienten an, handelst du laut Gesetz und/oder deines Arbeitsvertrags rechtswidrig. Die Nicht-Annahme wird als Nebenpflicht des Arbeitnehmers gesehen.

Leider ist eine genaue Grenze, wann es sich um eine kleine Aufmerksamkeit und wann es sich um ein größeres Geschenk handelt, nicht definiert. Das macht eine individuelle Beurteilung schwierig. Wenn du dir nicht sicher bist, welchen Wert das Patientengeschenk hat, solltest du diesen bei deinem Patienten erfragen. Übersteigt der Wert eindeutig die undefinierte Grenze, solltest du das Geschenk dankend ablehnen.

Mögliche Strafen bei der Annahme der Patientengeschenke

Bei der Annahme größerer Geschenke verstößt du gegen die berufsrechtlichen Vorschriften von Pflegepersonen. In Fällen, in denen die Grenze eindeutig überstiegen wird, musst du bei der Annahme des Geschenks mit harten Strafen rechnen. Diese reichen von fristloser Kündigung, Bußgeldern, Disziplinarmaßnahmen, Entziehung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bis hin zu 3 Jahren Freiheitsstrafe als Höchststrafe (StGB § 299 a und b).

Warum die Annahme von Patientengeschenken bedenklich ist

Deine Patienten haben einen Rechtsanspruch auf deine Arbeit. Nimmst du eine private Vergütung an, ist dieser Rechtsanspruch gefährdet. Es kann der Eindruck entstehen, dass du bestechlich bist und deinen Patienten, die dir Geschenke machen, mehr Aufmerksamkeit schenkst, als anderen. Zudem kann die Annahme von Patientengeschenken zu Konflikten zwischen dem Pflegepersonal führen, was ebenfalls das Arbeitsumfeld negativ beeinflusst.

Fazit

Zusammenfassend kannst du dir also merken: Alle Aufmerksamkeiten, die als übliche Dankbarkeits- und Höflichkeitsgesten gelten, dürfen von dir angenommen werden. Die ältere Generation sieht eine Zurückweisung einer netten Geste oft als unhöflich an. Vor allem bei selbst gemachten Dingen kann dies der Fall sein. In diesem Fall kannst du das Patientengeschenk bedenkenlos annehmen, solange der Wert nicht aus dem Rahmen fällt.

 


Wenn du mehr über dieses und viele andere Themen in der Pflege erfahren möchtest, folge uns gerne auf Instagram, Facebook und TikTok.

Du bist auf der Suche nach Abwechslung in deinem Pflegejob? Dann bewirb dich jetzt hier innerhalb von 1 Minute. 

Cookie Consent mit Real Cookie Banner